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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Allgemeines/Geltung unserer Geschäftsbedingungen
Für alle Lieferungen, sonstigen Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachstehenden Regelungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Diese gelten auch für alle zukünftigen rechtlichen Beziehungen als vereinbart. Abweichende Klauseln, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaft, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
2.   Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer ab Oberhausen. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und sind im Fall der beabsichtigten oder tatsächlichen Lieferung grundsätzlich gegenüber dem in § 24 AGB-Gesetz bezeichneten Personenkreis freibleibend. In diesen Fällen können die im Lieferzeitpunkt üblichen Lieferpreise berechnet werden bzw. die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen wegen zwischenzeitlich eingetretener Verteuerung der Rohstoffe oder sonstiger Kostenerhöhungen angepasst werden.
3.   Auftragserteilung/ Vertragsabschluss
Aufträge gelten erst dann als zustandegekommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben. Das gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Falls sich nach Zustandekommen des Vertrages die Vermögensverhältnisse des Käufers verschlechtern sollten, sind wir berechtigt, vom Käufer mit einer Fristsetzung von 14 Tagen eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.   Lieferung und Versand
Alle Lieferungen, auch frachtfreie, erfolgen für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich. Wir erhalten eine Nachfrist in dem Umfang, wie die Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, wie beispielsweise durch höhere Gewalt, nicht möglich ist. Zu diesen unvorhergesehenen Umständen zählen insbesondere nachträglich eingetretene Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Streiks, Mangel an Transportmitteln. Führen diese unvorhergesehenen Umstände dazu, dass die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, so haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich der Versand wegen solcher Umstände oder aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr an dem Tage, an dem Versandbereitschaft gegeben ist, auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Für die Fälle des Verzuges sowie der Unmöglichkeit werden unsere Haftung und/oder die unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir sind berechtigt, den Transportweg sowie das Transportmittel nach eigenem Gutdünken zu wählen, ohne dass wir für den kostengünstigsten bzw. schnellsten Transport haften. Wir wählen die Verpackung sorgfältig aus. Sie wird mit branchenüblichen Preisen berechnet. Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen anzunehmen.
5.   Zahlung
Sämtliche Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Andere Zahlungsbedingungen sind nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung mit uns oder schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Wir sind berechtigt, uns entstandene Kosten für Mahnungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.   Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer unser Eigentum (§ 455 BGB). Dieser Eigentumsvorbehalt wird wie folgt erweitert: Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung des Kaufpreises sowie sämtlicher Forderungen gegen den Käufer gleich aus welchem Rechtsverhältnis unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Einzelforderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und nur noch ein anerkannter Saldo besteht. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nur insoweit berechtigt, als dieser in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr erfolgt. Die Verpfändung der Ware sowie deren Sicherheitsübereignung sind ihm untersagt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in diese oder sonstige Beeinträchtigungen der Ware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vom Käufer zu verlangen und diese beim Käufer abzuholen, ohne vorher vom Vertrag zurücktreten zu müssen. Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur anteiligen Rückübertragung verpflichtet.
7.   Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Käufers erlöschen sechs Monate nach Gefahrübergang. Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Beanstandungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, d.h. spätestens innerhalb von 6 Arbeitstagen. Die gewöhnlichen Verschleisserscheinungen werden von unserer Gewährleistungsverpflichtung nicht erfasst. Gleiches gilt für den Fall der unsachgemäßen Behandlung bzw. ungenügender Instandhaltung durch den Käufer. Im Falle eines Sachmangels sind wir zur Nachbesserung, d.h. Fehlerbeseitigung berechtigt. Der Käufer hat uns die für eine ordnungsgemäße Nachbesserung erforderliche und angemessene Zeit sowie Gelegenheit einzuräumen. Wandlung oder Minderung können nur bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung geltend gemacht  werden. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung oder Leistung werden für uns und unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorstehenden Regelungen haben auch Gültigkeit bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Käufer unzumutbar ist. Im Falle der Veräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer an einen Dritten erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn der Kunde selbst oder mit Hilfe Dritter eine Mängelbeseitigung vornimmt. Durch Nachbesserung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
8.   Haftung
Für Fehler an den Liefergegenständen haften wir ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Schäden bei Nachbesserungen und Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen. Für Schäden, die dem Käfer aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz und nur dann, wenn uns bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
9.   Zeichnungen
Unsere Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen dürfen vom Käufer keinen dritten Personen bekannt gegeben werden. Dieses gilt ausdrücklich auch für die von uns gekennzeichneten Preislisten. Eine Verletzung dieser Vorschrift berechtigt den Verkäufer, Schadensersatz zu verlangen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Oberhausen. Erfüllungsort für die Zahlungen des Käufers ist Oberhausen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oberhausen, wenn der Käufer zu den in § 24 AGB Gesetz bezeichneten Personen gehört oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11. Sonstige Vereinbarungen
Falls einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

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